Um den „Verfall des Gebisses“ aufzuhalten hat sich die regelmäßige Prophylaxesitzung bewährt. Wird bei der Befundung des Mundes Parodontose festgestellt sind jedoch die Prophylaxemassnahmen der geschulten Mitarbeiterin nicht ausreichend. Röntgenologisch abgesichert wird eine kombinierte „offene/geschlossene Kürettage“ vorgenommen. Eine erforderliche medikamentöse Begleitbehandlung kann auf homöopathischer Basis erfolgen. In besonderen Fällen muss gegebenenfalls auf Antibiotika zurückgegriffen werden.